Pflichtversicherte Betriebsrentner werden ab dem 01.01.2020 entlastet

23.12.2019

am 12.12.2019 hat der Deutsche Bundestag dem »Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge« zugestimmt.

Was wird sich ändern?

Bisher gab es eine Freigrenze in Höhe von monatlich 155,75 €. Ab dem 01.01.2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten in Höhe von 159,25 € pro Monat.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wer bisher als pflichtversicherter Rentner eine Betriebsrente oberhalb der Freigrenze bezog, musste auf die gesamte Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Ab dem 01.01.2020 ist nur der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig, der den Freibetrag überschreitet. Diese Neuerung betrifft auch alle pflichtversicherten Betriebsrentner, die bereits eine Betriebsrente beziehen oder eine Kapitalzahlung, die weniger als zehn Jahre zurückliegt, erhalten haben.

In der Pflegeversicherung wird die bisherige Freigrenze weiter Anwendung finden.

Für weitere Informationen zu Ihrer betrieblichen Atersversorgung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

« zurück zum News-Archiv

Aktuelles

17.01.2024
Fiktive Abrechnung von KFZ-Schäden
» zum Newsarchiv

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Mittelstrasse 9
40789 Monheim
+49 (0) 2173 - 1096923
» Email senden